VIS-Meldung

Allgemeines
Aufgrund einer Änderung der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 vom 8. Juli 2015 ist die Haltung von Bienen in Zukunft meldepflichtig. Es hat eine Meldung der Stammdaten (Registrierung) als auch laufende Meldungen über die Anzahl der gehaltenen Bienenvölker zu erfolgen.

Meldung der Stammdaten/Registrierung
Betriebsname, Betriebsadresse sowie Koordinaten müssen eingetragen werden.

Stichtage (laufende Meldung der Bienenvölker)
Stichtage für die Meldung der Bienenvölker sind der 31. Oktober und der 30. April. Meldungen haben daher 2 mal jährlich zu erfolgen.

Meldung über den Verein
Für jene Imker und Imkerinnen welche die Meldung über den Verein abwickeln, muss die Meldung der zu den jeweiligen Stichtagen vorhandenen Bienenvölker rechtzeitig an den Internetbeauftragten Georg Jakob erfolgen.

Kennzeichnung des Bienenstandes
Wichtig: Die erhaltene VIS-Registrierungsnummer muss sichtbar am Bienenstand angebracht werden!